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Hotelkassen müssen bis 30. September 2021 gesetzeskonform sein

Posted 12.06.2025

Die Kassensicherungsverordnung kennen Verbraucherinnen und Verbraucher vor allem als Bonpflicht und den kleinen, oft lästigen Papierschnipseln, die seit Anfang des Jahres mit jedem Einkauf bei der Bäckerei oder beim Kiosk einhergehen. Hintergrund der Verordnung – verkürzt KassenSichV genannt – ist die Verhinderung von Manipulationen an Registrierkassen. Seit Januar ist die Verordnung in Kraft, bis September galt eine Übergangsfrist, die nun in Teilen bis März 2021 verlängert wurde. Warum Hoteliers allerdings nur noch 30 Tage Zeit haben, um zu handeln, erklärt Eva-Maria Bleifuss, Head of Operations für Deutschland bei Cloud-PMS-Anbieter Guestline:

„Seit Januar sollte jede Registrierkasse, deren Bauart es technisch zulässt, mit einer sogenannten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Diese speichert jede Transaktion und liefert einen Code an die Kasse zurück, die ihn dann auf jeden Beleg druckt. Der gesamte Datensatz wird beispielsweise in der Cloud als unveränderbares Protokoll, exportierbar für das Finanzamt gespeichert. Wer jetzt denkt, „weder auf meinem Bon von der Bäckerei oder dem vom Hotel steht ein Code“, der hat den Nagel auf den Kopf getroffen. Tatsächlich hat die Verzögerung im Zertifizierungsprozess dazu geführt, dass Kassensystemhersteller erst spät mit ihren Lösungen an den Markt gehen konnten. Deshalb galt eine Übergangsfrist bis September 2020.“

„Mit Ausnahme von Bremen, haben die Bundesländer nun eine Verlängerung der Frist bis zum 31. März beschlossen. Bis Jahresende kann ich also getrost die Hände in den Schoß legen und mich dann darum kümmern? Weit gefehlt! Hoteliers sind verpflichtet eine Lösung zu finden und müssen in jedem Fall bis zum 30. September handeln. Die Landesbehörden zeigen sich nur dann bis Ende des ersten Quartals kulant, wenn bis Ende September 2020 eine verbindliche und rechtzeitige TSE-Installation beauftragt worden ist oder aber eine Cloud-TSE implementiert werden soll, die nachweislich noch nicht verfügbar ist, weil sie zum Beispiel aktuell noch zertifiziert wird.“

„Kein Hotelier oder Besitzer eines digitalen Kassensystems (egal ob PMS und EPoS) muss sich selbst um die Entwicklung einer TSE kümmern, hier sind die Dienstleister in der Verantwortung. Wohl aber ist der Hotelier in der Pflicht, sein Kassensystem dem eigenen Finanzamt gegenüber rechtzeitig rechtssicher zu machen. Der Handlungsbedarf herrscht jetzt. Betriebe, die die Verordnung nicht einhalten, riskieren eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro.

„Die KassenSichV und vor allem die TSE sollen es den Finanzämtern einfacher machen Verkaufsdaten und Aufzeichnungen regelmäßig zu überprüfen – wer weiß, vielleicht eines Tages sogar automatisiert. Sicher wird zu Beginn der Rechtsgültigkeit hier und da nochmal ein Auge zugedrückt, aber darauf sollte sich kein Betrieb verlassen. Wer nicht gerade eine mechanische Kasse einsetzt oder seine Einnahmen in einer Geldkassette deponiert, sollte seine Softwareanbieter oder Hersteller in die Pflicht nehmen. Der Hotelier ist der, der haftet, aber es ist die Pflicht seiner Partner, ihn mit einem zukunftsfähigen und rechtsicheren System auszustatten.“

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